TAMV-Informationen

Obligatorische Betriebsbesuche bei Tierarzneimittelvereinbarungen

Wir danken all unseren Grosstierkunden für die unkomplizierte und effiziente Mitarbeit bei den TAMV-Betriebsbesuchen! Für Fragen stehen wir weiterhin gerne zur Verfügung. Hier noch einmal das Wichtigste in Kürze:

Wozu?
Die Tierarzneimittelverordnung dient dem fachgerechten Einsatz von Tierarzneimitteln, der Lebensmittelsicherheit und dem Tierschutz. Die TAM-Vereinbarung ist die Voraussetzung für eine Abgabe von Tierarzneimitteln auf Vorrat. Sie kann pro Tierart nur mit einem Tierarzt/einer Tierarztpraxis und für die Mindestdauer eines Jahres abgeschlossen werden.

TAMV-Besuch
Anlässlich des TAMV-Besuchs beurteilen wir den Gesundheitszustand der Tiere, die erfolgte Behandlungen und Prophylaxemassnahmen, die Aufzeichnungen und die Aufbewahrung der Medikamente. Offene Probleme und Fragen können besprochen und gemeinsame Lösungen gesucht werden. Dieser Besuch sollte zweimal pro Jahr stattfinden. (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20030705/index.html)

Ziel: Wenn Sie als Betriebsleiter unerwartet für 14 Tage ausfallen und nicht erreichbar sind, muss gewährleistet sein, dass Ihre Vertretung mit möglichst wenig Aufwand weiss, welche Kuh behandelt wird und deshalb eine Milchsperre hat.

Etikettierung
Alle Medikamente brauchen eine Etikette, auf der ersichtlich ist von wem sie an wen abgegeben wurden, und wann dies geschehen ist (Datum). Dosierungsanweisungen sind ersichtlich.

Abgabe- und Anwendungsanweisung (AuA-Beleg)
Wird ein Medikament innerhalb von 10 Tagen für eine aktuelle Kurzzeittherapie aufgebraucht und wurde es direkt in Absprache mit einer Tierärztin abgegeben, reicht eine mündliche Anweisung. Ist dies nicht der Fall, muss dem Medikament eine Abgabe- und Anwendungsanweisung („AuA-Beleg“) beiliegen. Dieser ist aufzubewahren.

Vorratsmengen

OLYMPUS DIGITAL CAMERADie Menge von abgegebenen Medikamenten ist beschränkt. Für prophylaktische Massnahmen (beispielsweise Halocur gegen Kälberdurchfall) darf die Menge für 4 Monate bezogen werden. Für Schmerzausschaltung (beispielsweise Lidocain, nur für Landwirte die eine Bewilligung haben) darf die Menge für 3 Monate bezogen werden, ebenso gelten die 3 Monate für Einzel-oder Gruppentherapien. Wurmmittel dürfen für die Dauer eines Jahres bezogen werden.

Medikamentenbezug in der Praxis
Gewisse Medikamente (verschreibungspflichtige und solche mit Absetzfristen) dürfen nur in Absprache mit einer Tierärztin abgegeben werden. Deshalb freuen wir uns über Bestellungen und auf Beratungsgespräche zwischen 07.30 und 08.00 und zwischen 13.30 und 14.00. Möchten Sie ein solches Medikament ohne Voranmeldung an der Theke beziehen muss die Tiermedizinische Praxisangestellte mit einer Tierärztin Rücksprache nehmen, was zu Wartezeiten führt.

Inventarliste (Inventarliste)
Die Medikamente die auf dem Hof vorrätig sind und deren schrittweiser Verbrauch müssen in der Inventarliste dokumentiert sein bis zum Moment wo sie aufgebraucht, zurückgegeben oder fachgerechte entsorgt wurden.

Behandlungsjournal (Behandlungsjournal)
Im Behandlungsjournal werden alle Medikamente, die Tieren verabreicht wurden, dokumentiert (Dauer, Tier, idealerweise mit Ohrmarkennummer, Grund, Medikament/Menge, Absetzfrist), auch von der Tierärztin.

Aufbewahrung
Die Aufbewahrung hat gemäss Anwendungsanweisung ordentlich zu erfolgen, an einem für Unbefugte nicht zugänglichen Ort („Schäftli“, verschliessbar), getrennt von Lebensmitteln (Fach im Kühlschrank)

Revision Tierarzneimittel-Verordnung (TAMV) (PDF, 54 kB)