Coronavirus: Tierarztpraxen gewährleisten die medizinische Grundversorgung für Heim- und Nutztieren

Wir sind selbstverständlich für  Ihre Haustiere zuständig.

Wir müssen uns aber auf die Grundversorgung und zwingend notwendige Behandlungen beschränken. Der Notfalldienst wird aufrechterhalten.

Grundsätzlich bleibt die zwingend notwendige tierärztliche Leistung bestehen und die Tierarztpraxen bleiben offen.

Wir leisten weiterhin die Grundversorgung sowie notwendige Untersuchungen und Behandlungen, Notfallversorgung, Futter- sowie Medikamentenverkauf.

Nicht dringliche Behandlungen werden nicht ausgeführt und auf später verschoben.

Die Anweisungen des Bundesamts für Gesundheit BAG wird in den Praxien eingehalten und sie gelten auch für die Kunden:

Tierhalter sind angehalten, sich telefonisch anzumelden und werden wo immer möglich nur einzeln in die Praxis und ins Wartezimmer gelassen. Beim Eintritt in die Praxis stehen Desinfektionsmittel für die Hände parat.

Medikamenten- und Futterbestellungen sind vorzugsweise telephonisch vorzubestellen, damit sie vorbereitet werden können.

Sichergestellt ist auch die tierärztliche Versorgung von Nutztieren in der Landwirtschaft. Zur tierärztlichen Grundversorgung im Nutztierbereich gehören auch Untersuchungen, Probenerhebungen oder Kontrollen (TAMV Besuche) welche für die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit, für den Tierschutz oder für die Tierseuchenüberwachung relevant sind.

Weitere Angaben unter

Bundesamts für Gesundheit (BAG)

Coronavirus und Tiere
Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)